DC-Fehlerstrom bei Wallbox – was fordert die Norm
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Warum DC-Fehlerströme bei Wallboxen ein Thema sind
Wallboxen enthalten Leistungselektronik und Gleichrichter. Im normalen Betrieb wird der Wechselstrom (AC) aus dem Netz in Gleichstrom (DC) umgewandelt, um die Fahrzeugbatterie zu laden.
Kommt es zu einem Isolationsfehler oder Defekt, können sogenannte glatte Gleichfehlerströme (DC-Fehlerströme) auftreten.
Diese sind besonders kritisch, weil sie:
- herkömmliche FI Typ A sättigen können
- das Auslöseverhalten verändern
- die Schutzfunktion beeinträchtigen können
Genau deshalb hat der Normgeber hier klare Anforderungen definiert.
Was fordert die DIN VDE 0100-722 konkret?
Die maßgebliche Norm für Ladeeinrichtungen lautet:
DIN VDE 0100-722
Sie schreibt vor:
Ladeeinrichtungen müssen gegen Gleichfehlerströme ≥ 6 mA geschützt sein.
Das bedeutet:
Sobald ein DC-Fehlerstrom von 6 mA oder mehr auftreten kann, muss eine geeignete Schutzmaßnahme vorhanden sein.
Warum genau 6 mA?
Ein DC-Fehlerstrom von 6 mA kann ausreichen, um einen FI Typ A in Sättigung zu bringen. Das hat zur Folge:
- Der FI erkennt nachfolgende Fehler möglicherweise nicht mehr zuverlässig.
- Die Schutzwirkung kann eingeschränkt sein.
Deshalb wurde die 6 mA-Grenze als sicherheitsrelevanter Schwellenwert definiert.
Wie kann die Normforderung erfüllt werden?
Die Norm lässt mehrere technische Lösungen zu:
- Einsatz eines FI Typ B
- Einsatz eines FI Typ A EV
- Integrierte DC-Fehlerstromüberwachung ≥ 6 mA in der Wallbox
Entscheidend ist, dass der Schutz gegen Gleichfehlerströme technisch gewährleistet ist – nicht zwingend, welcher Gerätetyp verwendet wird.
Unterschied zwischen Typ A, Typ A EV und Typ B
Typ A:
- erkennt Wechselströme und pulsierende Gleichströme
- keine sichere Erkennung glatter DC-Fehlerströme
Typ A EV:
- erkennt zusätzlich DC-Fehlerströme bis 6 mA
- speziell für Ladeeinrichtungen konzipiert
Typ B:
- erkennt AC, pulsierende DC und glatte DC-Fehlerströme ohne Begrenzung
- umfassendste Schutzfunktion
Gilt die Anforderung für 11 kW und 22 kW?
Ja.
Die Norm unterscheidet nicht nach Ladeleistung.
Sowohl bei 11 kW als auch bei 22 kW gilt:
Schutz gegen DC-Fehlerströme ≥ 6 mA ist erforderlich.
Die Ladeleistung beeinflusst lediglich:
- Bemessungsstrom des FI
- Vorsicherung
- Leitungsquerschnitt
Nicht jedoch die DC-Überwachungspflicht.
Typische Praxisfehler
Häufige Fehlannahmen:
„Bei 11 kW braucht man keinen DC-Schutz.“
„Ein normaler Typ A reicht immer.“
„Die DC-Überwachung ist nur bei Industrieanlagen relevant.“
All diese Aussagen sind normativ nicht korrekt.
Praxisbeispiel
Wallbox ohne integrierte DC-Überwachung:
- 22 kW
- separate Absicherung
- kein Typ A EV
Erforderlich:
FI Typ B zur normgerechten Erfüllung der 6 mA-Anforderung.
Wallbox mit integrierter DC-Überwachung:
- 11 kW
- DC-Erkennung ≥ 6 mA dokumentiert
Hier kann ein Typ A EV normkonform sein.
Fazit
Die DIN VDE 0100-722 fordert bei Wallboxen einen Schutz gegen DC-Fehlerströme ≥ 6 mA.
Diese Anforderung kann durch:
- FI Typ B
- FI Typ A EV
- oder integrierte DC-Überwachung
erfüllt werden.
Die konkrete Auswahl hängt von der technischen Ausstattung der Wallbox und der Gesamtanlage ab.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie sich intensiver mit der Auswahl und Installation eines FI Typ B für Wallboxen beschäftigen möchten, finden Sie hier weiterführende technische Informationen:
• FI Typ B für Wallbox – Normen & Auswahl
• FI Typ B für Wallbox – Normativer Rahmen nach DIN VDE 0100-722
• Welche Vorsicherung bei 11 kW Wallbox und FI Typ B?
• DC-Vormagnetisierung – warum Typ A versagen kann
• Ist ein FI Typ B bei Wallbox Pflicht?