Ist ein FI Typ B bei Wallbox Pflicht?
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Die zentrale Frage vieler Installateure und Betreiber
Bei der Installation einer Wallbox stellt sich fast immer die Frage:
Ist ein FI Typ B gesetzlich vorgeschrieben – oder reicht ein anderer Schutzschalter aus?
Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der normativen Grundlage und der technischen Ausstattung der Wallbox.
Normative Grundlage: DIN VDE 0100-722
Die maßgebliche Vorschrift für Ladeeinrichtungen ist die DIN VDE 0100-722. Sie regelt die Anforderungen an Stromkreise für Elektrofahrzeuge.
Darin ist festgelegt:
Ladeeinrichtungen müssen gegen Gleichfehlerströme ≥ 6 mA geschützt sein.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass immer ein FI Typ B installiert werden muss. Entscheidend ist, wie dieser Schutz realisiert wird.
Wann ist ein FI Typ B erforderlich?
Ein FI Typ B ist erforderlich, wenn:
- die Wallbox keine integrierte DC-Fehlerstromüberwachung ≥ 6 mA besitzt
- keine andere normkonforme DC-Überwachung im System vorhanden ist
In diesem Fall muss der Schutz gegen glatte Gleichfehlerströme extern über einen FI Typ B erfolgen.
Wann reicht ein Typ A EV?
Ein FI Typ A EV kann ausreichend sein, wenn:
- die Wallbox eine integrierte DC-Fehlerstromüberwachung (≥ 6 mA) besitzt
- diese Funktion normkonform dokumentiert ist
- der Stromkreis entsprechend ausgelegt ist
Der Typ A EV ist speziell für Ladeeinrichtungen entwickelt worden und stellt eine Alternative zum Typ B dar – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Unterschied: Pflicht oder technische Notwendigkeit?
Wichtig zu unterscheiden:
- Es gibt keine pauschale gesetzliche „Typ B Pflicht“.
Es gibt jedoch eine Pflicht zur DC-Fehlerstromüberwachung.
Wenn diese nicht intern erfolgt, wird Typ B zur notwendigen Lösung.
11 kW vs. 22 kW – spielt die Leistung eine Rolle?
Die Ladeleistung beeinflusst den Bemessungsstrom des FI (z. B. 40 A oder 63 A), nicht jedoch die Frage der DC-Überwachung.
Sowohl bei 11 kW als auch bei 22 kW gilt:
Entweder integrierte DC-Überwachung
oder FI Typ B.
Häufige Fehlinterpretationen
„Jede Wallbox braucht zwingend FI Typ B.“
→ Nicht korrekt. Es kommt auf die integrierte DC-Erkennung an.
„Typ A reicht immer aus.“
→ Nur wenn eine DC-Überwachung ≥ 6 mA vorhanden ist.
„Bei 22 kW ist Typ B Pflicht, bei 11 kW nicht.“
→ Falsch. Die Leistung ist für die DC-Erkennung nicht entscheidend.
Praxisbeispiel
Wallbox ohne integrierte DC-Überwachung:
- 11 kW
- separate Zuleitung
- keine DC-Erkennung im Gerät
Erforderlich:
- FI Typ B 30 mA.
Wallbox mit integrierter 6 mA DC-Überwachung:
- normkonform dokumentiert
- separate Absicherung
Hier kann ein Typ A EV ausreichend sein.
Fazit
Ein FI Typ B ist nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch erforderlich, wenn keine integrierte DC-Fehlerstromüberwachung vorhanden ist.
Die Norm fordert Schutz gegen Gleichfehlerströme – wie dieser umgesetzt wird, entscheidet die konkrete Anlagenkonfiguration.
Die finale Auslegung sollte immer durch einen Elektrofachbetrieb unter Berücksichtigung der geltenden Normen erfolgen.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie sich intensiver mit der Auswahl und Installation eines FI Typ B für Wallboxen beschäftigen möchten, finden Sie hier weiterführende technische Informationen:
• FI Typ B für Wallbox – Normen & Auswahl
• FI Typ B für Wallbox – Normativer Rahmen nach DIN VDE 0100-722
• DC-Fehlerstrom bei Wallbox – was fordert die Norm
• FI Typ B oder Typ A EV – was ist normkonform bei Wallboxen
• Checkliste: FI Typ B für Wallbox richtig auswählen