Wann reicht ein FI Typ A EV bei Wallbox?

Typ A EV – Alternative zum FI Typ B?

Bei der Installation einer Wallbox stellt sich häufig die Frage, ob zwingend ein FI Typ B erforderlich ist – oder ob ein FI Typ A EV ausreicht.

Der Typ A EV wurde speziell für Ladeeinrichtungen entwickelt und stellt unter bestimmten Bedingungen eine zulässige Alternative zum Typ B dar.

Entscheidend ist jedoch die konkrete Anlagenkonfiguration.

Was ist ein FI Typ A EV?

Ein FI Typ A EV ist ein weiterentwickelter Typ A Fehlerstromschutzschalter mit zusätzlicher DC-Fehlerstromüberwachung.

Er erkennt:

  • Wechselströme (AC)
  • pulsierende Gleichströme
  • Gleichfehlerströme bis 6 mA

Damit erfüllt er die Anforderung der DIN VDE 0100-722, sofern keine höheren DC-Ströme auftreten.

Normative Grundlage

Die DIN VDE 0100-722 verlangt bei Ladeeinrichtungen einen Schutz gegen Gleichfehlerströme ≥ 6 mA.

Dieser Schutz kann realisiert werden durch:

  • FI Typ B
    oder
  • FI Typ A EV
    oder
  • integrierte DC-Überwachung in der Wallbox

Ein Typ A EV reicht also dann aus, wenn die geforderte DC-Überwachung gewährleistet ist.

Wann ist Typ A EV ausreichend?

Ein FI Typ A EV ist ausreichend, wenn:

  • die Wallbox keine höheren DC-Fehlerströme erzeugen kann
  • keine zusätzliche Gleichstromquelle im Stromkreis vorhanden ist
  • die Installation normgerecht erfolgt
  • der Stromkreis separat abgesichert ist

In typischen privaten 11 kW Installationen ist dies häufig der Fall.

Wann sollte Typ B bevorzugt werden?

Ein FI Typ B ist sinnvoll oder erforderlich, wenn:

  • mehrere Ladepunkte über einen Stromkreis laufen
  • gewerbliche Nutzung vorliegt
  • zusätzliche Leistungselektronik im Stromkreis vorhanden ist
  • zukünftige Erweiterungen geplant sind
  • maximale Zukunftssicherheit gewünscht ist

Typ B bietet eine umfassendere Gleichstromerkennung ohne Begrenzung auf 6 mA.

11 kW vs. 22 kW – spielt die Leistung eine Rolle?

Die Ladeleistung beeinflusst nicht direkt die Frage, ob Typ A EV reicht. Entscheidend ist:

  • Art der Wallbox
  • integrierte DC-Überwachung
  • Gesamtstruktur der Anlage

Sowohl bei 11 kW als auch bei 22 kW kann Typ A EV zulässig sein – sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Häufige Fehlannahmen

„Typ A EV ist immer günstiger und ausreichend.“
→ Nicht pauschal. Die Gesamtanlage entscheidet.

„Typ A EV ersetzt jede DC-Überwachung.“
→ Er deckt DC-Fehlerströme bis 6 mA ab, nicht unbegrenzt.

„Typ B ist nur für Industrie nötig.“
→ Auch im privaten Bereich kann Typ B sinnvoll sein.

Praxisbeispiel

Private Garage:

  • 11 kW Wallbox mit integrierter DC-Überwachung
  • Separate Leitung
  • Vorsicherung 3 × 16 A

Hier kann ein FI Typ A EV ausreichend sein.

Gewerbliche Tiefgarage:

  • 22 kW Ladepunkt
  • Mehrere Verbraucher
  • Dauerbetrieb

Hier wird häufig FI Typ B bevorzugt.

Fazit

Ein FI Typ A EV reicht aus, wenn die normativ geforderte DC-Fehlerstromüberwachung gewährleistet ist und keine zusätzlichen Gleichstromquellen im Stromkreis vorhanden sind.

Für komplexere oder gewerbliche Installationen bietet ein FI Typ B jedoch mehr Reserve und Zukunftssicherheit.

Die endgültige Auswahl sollte stets unter Berücksichtigung der konkreten Anlage erfolgen.

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie sich intensiver mit der Auswahl und Installation eines FI Typ B für Wallboxen beschäftigen möchten, finden Sie hier weiterführende technische Informationen:

• FI Typ B für Wallbox – Normen & Auswahl
• FI Typ B für Wallbox – Normativer Rahmen nach DIN VDE 0100-722
• FI Typ B oder Typ A EV – was ist normkonform bei Wallboxen
• DC-Vormagnetisierung – warum Typ A versagen kann
• FI Typ B 30 mA für Wallbox – Standard oder Sonderfall?

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