Wann reicht ein FI Typ A EV bei Wallbox?
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Typ A EV – Alternative zum FI Typ B?
Bei der Installation einer Wallbox stellt sich häufig die Frage, ob zwingend ein FI Typ B erforderlich ist – oder ob ein FI Typ A EV ausreicht.
Der Typ A EV wurde speziell für Ladeeinrichtungen entwickelt und stellt unter bestimmten Bedingungen eine zulässige Alternative zum Typ B dar.
Entscheidend ist jedoch die konkrete Anlagenkonfiguration.
Was ist ein FI Typ A EV?
Ein FI Typ A EV ist ein weiterentwickelter Typ A Fehlerstromschutzschalter mit zusätzlicher DC-Fehlerstromüberwachung.
Er erkennt:
- Wechselströme (AC)
- pulsierende Gleichströme
- Gleichfehlerströme bis 6 mA
Damit erfüllt er die Anforderung der DIN VDE 0100-722, sofern keine höheren DC-Ströme auftreten.
Normative Grundlage
Die DIN VDE 0100-722 verlangt bei Ladeeinrichtungen einen Schutz gegen Gleichfehlerströme ≥ 6 mA.
Dieser Schutz kann realisiert werden durch:
- FI Typ B
oder - FI Typ A EV
oder - integrierte DC-Überwachung in der Wallbox
Ein Typ A EV reicht also dann aus, wenn die geforderte DC-Überwachung gewährleistet ist.
Wann ist Typ A EV ausreichend?
Ein FI Typ A EV ist ausreichend, wenn:
- die Wallbox keine höheren DC-Fehlerströme erzeugen kann
- keine zusätzliche Gleichstromquelle im Stromkreis vorhanden ist
- die Installation normgerecht erfolgt
- der Stromkreis separat abgesichert ist
In typischen privaten 11 kW Installationen ist dies häufig der Fall.
Wann sollte Typ B bevorzugt werden?
Ein FI Typ B ist sinnvoll oder erforderlich, wenn:
- mehrere Ladepunkte über einen Stromkreis laufen
- gewerbliche Nutzung vorliegt
- zusätzliche Leistungselektronik im Stromkreis vorhanden ist
- zukünftige Erweiterungen geplant sind
- maximale Zukunftssicherheit gewünscht ist
Typ B bietet eine umfassendere Gleichstromerkennung ohne Begrenzung auf 6 mA.
11 kW vs. 22 kW – spielt die Leistung eine Rolle?
Die Ladeleistung beeinflusst nicht direkt die Frage, ob Typ A EV reicht. Entscheidend ist:
- Art der Wallbox
- integrierte DC-Überwachung
- Gesamtstruktur der Anlage
Sowohl bei 11 kW als auch bei 22 kW kann Typ A EV zulässig sein – sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Häufige Fehlannahmen
„Typ A EV ist immer günstiger und ausreichend.“
→ Nicht pauschal. Die Gesamtanlage entscheidet.
„Typ A EV ersetzt jede DC-Überwachung.“
→ Er deckt DC-Fehlerströme bis 6 mA ab, nicht unbegrenzt.
„Typ B ist nur für Industrie nötig.“
→ Auch im privaten Bereich kann Typ B sinnvoll sein.
Praxisbeispiel
Private Garage:
- 11 kW Wallbox mit integrierter DC-Überwachung
- Separate Leitung
- Vorsicherung 3 × 16 A
Hier kann ein FI Typ A EV ausreichend sein.
Gewerbliche Tiefgarage:
- 22 kW Ladepunkt
- Mehrere Verbraucher
- Dauerbetrieb
Hier wird häufig FI Typ B bevorzugt.
Fazit
Ein FI Typ A EV reicht aus, wenn die normativ geforderte DC-Fehlerstromüberwachung gewährleistet ist und keine zusätzlichen Gleichstromquellen im Stromkreis vorhanden sind.
Für komplexere oder gewerbliche Installationen bietet ein FI Typ B jedoch mehr Reserve und Zukunftssicherheit.
Die endgültige Auswahl sollte stets unter Berücksichtigung der konkreten Anlage erfolgen.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie sich intensiver mit der Auswahl und Installation eines FI Typ B für Wallboxen beschäftigen möchten, finden Sie hier weiterführende technische Informationen:
• FI Typ B für Wallbox – Normen & Auswahl
• FI Typ B für Wallbox – Normativer Rahmen nach DIN VDE 0100-722
• FI Typ B oder Typ A EV – was ist normkonform bei Wallboxen
• DC-Vormagnetisierung – warum Typ A versagen kann
• FI Typ B 30 mA für Wallbox – Standard oder Sonderfall?