FI Typ B oder Typ A EV – was ist normkonform bei Wallboxen
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Die zentrale Entscheidungsfrage bei der Installation
Wer eine Wallbox installiert, steht häufig vor der Frage:
Ist ein FI Typ B erforderlich – oder ist ein Typ A EV normkonform ausreichend?
Beide Schutzschalter sind grundsätzlich für Ladeeinrichtungen geeignet. Entscheidend ist jedoch die konkrete technische Ausführung der Anlage und die Einhaltung der normativen Anforderungen.
Was fordert die Norm?
Maßgeblich ist die DIN VDE 0100-722. Sie schreibt vor:
Ladeeinrichtungen müssen gegen Gleichfehlerströme ≥ 6 mA geschützt sein.
Die Norm legt jedoch nicht zwingend fest, dass immer ein FI Typ B eingesetzt werden muss. Sie fordert vielmehr eine geeignete DC-Fehlerstromüberwachung.
FI Typ A EV – wann normkonform?
Ein FI Typ A EV ist normkonform, wenn:
- er eine DC-Fehlerstromüberwachung ≥ 6 mA besitzt
- keine zusätzlichen Gleichstromquellen im Stromkreis vorhanden sind
- die Wallbox technisch dafür vorgesehen ist
- die Installation fachgerecht erfolgt
Typ A EV wurde speziell für Ladeeinrichtungen entwickelt und erfüllt unter diesen Bedingungen die Anforderungen der Norm.
FI Typ B – wann normkonform?
Ein FI Typ B ist ebenfalls normkonform und bietet darüber hinaus:
- vollständige Erkennung von AC-Fehlerströmen
- Erkennung pulsierender Gleichströme
- Erkennung glatter Gleichströme ohne 6 mA-Begrenzung
Er ist insbesondere dann erforderlich oder sinnvoll, wenn:
- die Wallbox keine integrierte DC-Überwachung besitzt
- gewerbliche Nutzung vorliegt
- mehrere Ladepunkte installiert sind
- zusätzliche Leistungselektronik im Stromkreis vorhanden ist
11 kW oder 22 kW – macht das einen Unterschied?
Die Ladeleistung selbst entscheidet nicht über die Normkonformität von Typ A EV oder Typ B.
Sowohl bei 11 kW als auch bei 22 kW gilt:
Die DC-Überwachung ist ausschlaggebend – nicht die Ladeleistung.
Die Ladeleistung beeinflusst lediglich den Bemessungsstrom des FI (z. B. 40 A oder 63 A).
Typische Entscheidungslogik in der Praxis
Private 11 kW Installation mit integrierter DC-Überwachung:
→ Typ A EV kann normkonform sein.
Gewerbliche 22 kW Installation ohne integrierte DC-Überwachung:
→ Typ B ist erforderlich.
Komplexe Anlagen mit mehreren Verbrauchern:
→ Typ B bietet zusätzliche Sicherheit.
Häufige Missverständnisse
„Typ A EV ist nicht normkonform.“
→ Falsch. Er ist normkonform, wenn die DC-Anforderung erfüllt ist.
„Typ B ist immer vorgeschrieben.“
→ Nicht pauschal. Er wird erforderlich, wenn keine alternative DC-Überwachung vorhanden ist.
„Typ A EV ist technisch gleichwertig mit Typ B.“
→ Nicht vollständig. Typ B bietet eine umfassendere Gleichstromerkennung.
Fazit
Sowohl FI Typ A EV als auch FI Typ B können normkonform sein, sofern die Anforderungen der DIN VDE 0100-722 erfüllt werden.
Typ A EV ist zulässig, wenn die DC-Überwachung gewährleistet ist.
Typ B ist erforderlich, wenn diese nicht vorhanden ist oder maximale Sicherheit und Zukunftssicherheit gewünscht wird.
Die konkrete Auswahl sollte stets auf Basis der technischen Gegebenheiten der Anlage erfolgen.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie sich intensiver mit der Auswahl und Installation eines FI Typ B für Wallboxen beschäftigen möchten, finden Sie hier weiterführende technische Informationen:
• FI Typ B für Wallbox – Normen & Auswahl
• FI Typ B für Wallbox – Normativer Rahmen nach DIN VDE 0100-722
• Wann reicht ein FI Typ A EV bei Wallbox?
• DC-Vormagnetisierung – warum Typ A versagen kann
• Ist ein FI Typ B bei Wallbox Pflicht?